* Thomas Stadler:
Halten wir doch einmal fest, das eine softwarebetriebene ABS-Anlage
patentierbar ist. Doch wieso soll zum Beispiel ein Algorythmus für
Erstellung von Blocksatz in einer Textverarbeitung patentierbar sein?
Ist er nicht und waere er auch dann nicht, wenn die Richtlinie Erfolg
gehabt haette.
Blocksatz involviert "processing data which represent physical
entities", denn es geht um Maße wie Buchstabenbreite, Zeilenlänge und
so weiter. Nach den EPO-Empfehlungen deutet das bereits auf einen
technischen Charakter und folglich Patentierbarkeit hin.