Re: Softwarepatente abgelehnt
Am 08.07.2005 um 16:43 schrieb Thomas Stadler:
Das ist das Problem und deshalb muss man anders differenzieren oder
ganz offen sagen, dass man Patentschutz per se - und zwar
unabhaengig von der Softwarediskussion - fuer falsch haelt.
Halten wir doch einmal fest, das eine softwarebetriebene ABS-Anlage
patentierbar ist. Doch wieso soll zum Beispiel ein Algorythmus für
Erstellung von Blocksatz in einer Textverarbeitung patentierbar sein?
Erst einmal ist die konkrete Implementation urheberrechtlich
geschützt, dann ist die Wirkung auf die Ausgabe des Textes
(Bildschirm, Drucker, andere) begrenzt. Man kann also wie bei der ABS-
Software sagen, sie steuert ein technisches Gerät.
Thomas
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