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Re: Softwarepatente abgelehnt



Am 8 Jul 2005, um 15:45 hat PILCH Hartmut geschrieben:

> In
> 
>  http://swpat.ffii.org/papiere/bgh-abs80/
> 
> steht nicht, dass ein ABS-System software-implementiert oder
> coputer-implementeirt sei.

Doch es steht da, dass das ABS im konkreten Fall ein (Computer-
)Programm ist.

> 
> > Ein ABS ist in der Praxis auch softwaregesteuert.
> 
> software-gesteuert ist eben nicht software-implementiert. 

Das ist eine Frage der Definition. Der Begriff der 
computerimplementierten Erfindung umfasst in jedem Fall auch blosse 
softwaregesteuerte Erfindungen.

Es bleibt dabei, dass Deine Ansicht darauf hinauslaeuft, dass alle 
Erfindungen, die sich einer Software als Hilfsmittel bedienen, keinen 
Patentschutz mehr geniessen koennen. Eine andere Schlussfolgerung ist 
gar nicht denkbar, wenn man Deiner Logik folgt.

Das ist das Problem und deshalb muss man anders differenzieren oder 
ganz offen sagen, dass man Patentschutz per se - und zwar unabhaengig 
von der Softwarediskussion - fuer falsch haelt.

Das waere ja eine legitime Position, nur wie gesagt, sollte man das 
dann auch so artikulieren. 

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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