Re: Softwarepatente abgelehnt
* Thomas Stadler:
>> Halten wir doch einmal fest, das eine softwarebetriebene ABS-Anlage
>> patentierbar ist. Doch wieso soll zum Beispiel ein Algorythmus für
>> Erstellung von Blocksatz in einer Textverarbeitung patentierbar sein?
>
> Ist er nicht und waere er auch dann nicht, wenn die Richtlinie Erfolg
> gehabt haette.
Blocksatz involviert "processing data which represent physical
entities", denn es geht um Maße wie Buchstabenbreite, Zeilenlänge und
so weiter. Nach den EPO-Empfehlungen deutet das bereits auf einen
technischen Charakter und folglich Patentierbarkeit hin.
Außerdem handelt es sich letztlich nur um eine Software-Realisierung
eines technischen Verfahrens, das früher mit richtigen Bleilettern
praktiziert wurde. Nach Deiner bisherigen Argumentation ("Extrawurst")
müßte schon allein aus Konsistenzgründen ein Patentschutz möglich
sein.
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