Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Nils Ketelsen schrieb:
> Also muss der Zweck bewertet werden. Also ist der Kontext relevant, so kann
> der Verweis auf die selbe Seite in unterschiedlichem Kontext
> unterschiedliche Rechtsfolgen haben.
Ganz genau. Das ist ja eigentlich nicht neu.
(Wobei ich es für weniger relevant halte, wie möglicherweise der
persönliche und politische Hintergrund des Autors ist oder aus welchen
Projekten eine Seite entstanden ist, sondern wie diese Seite sich
selbst für den Benutzer/Besucher darstellt.)
> Obwohl das verstaendlich ist wirft es doch erhebliche juristische Probleme
> auf, [...]
Es ist gerade Inhalt juristischer Tätigkeit, festzustellen (und ggf.
zu bewerten), ob ein bestimmter konkreter Tatbestand unter eine
abstrakte Vorschrift paßt oder nicht.
> ist doch der Rechtslaie (und haeufig ja sogar Juristen) nicht mehr in
> der Lage zu erkennen was Recht und was unrecht ist.
In einer Grauzone wird das zutreffen, ja. Niemand ist allerdings
gezwungen, sich in diese Grauzone zu begeben (ganz egal, ob das die
Grenze zwischen Satire oder Meinungsäußerung und Äußerungsdelikten
ist, oder die zwischen Geschäftstüchtigkeit und Betrug, oder die
zwischen Verführung und Vergewaltigung). Wer es tut, tut das auf
eigenes Risiko.
> Ich kenne den Hamburger Deppen-Disclaimer icht, sehe aber Deinen Punkt.
> trotzdem bleibt fuer mich die Frage, wie ich als normalo erkennen soll, ob
> mein Link zu google denn nun gerade legal oder illegal ist.
Das ist eine Frage, die sich hier nicht stellte, denn was auf den
verlinkten Seiten drauf war und ist, war von Anfang an allen
Beteiligten bekannt.
> Ich sehe Rechtssicherheit schon als ein Grundrecht an ohne das der
> Rechtsstaat nicht funktionieren kann. Und da muss es mir doch zumindest
> moeglich sein im Vorwege ohne ein Gericht zu bemuehen Gewissheit zu erlangen
> ob mein tun rechtens ist.
Das kannst Du auch, mit einer gewissen Unsicherheitsspanne. Und die
vermeidest Du, indem Du auf der sicheren Seite bleibst.
> Ob Beispielsweise ein Hyperlink (oder ein Literaturverweis, der eigentlich
> nichts anderes ist) eine Verantwortung auf den verlinkten Inhalt impliziert
> kann und muss klar in einem Gesetz definiert werden.
Wenn Du eine trennscharfe Formulierung lieferst, die Burks' Seiten und
Alvars Dokumentation klar als legal darstellt und einen Text der Art
"Das sind bööööse Naziseiten. Die solltet ihr euch auf *gar keinen
Fall* ansehen. Nein, ehrlich jetzt. Schaut euch das bloß nicht an. Da
gibt's nichts zu sehen. Wir wollen da auch *nicht* für werben",
gefolgt von einer Linkliste zu rechtsextremistischen Seiten, als
illegal, wäre das sicher toll. :)
(Ja, das Beispiel ist mit Absicht überspitzt.)
> In einer Zeit, in der
> jeder Inhalte einfach einem grossen Publikum zugaenglich machen kann,
> sbraucht man fuer solche Publikationen denn eben auch klare Regeln, wenn man
> denn in einem Staate lebt der bestimmte Schriften und Zeichen verbietet.
Die Regeln *sind* in weiten Bereichen klar.
Wer Grenzen austestet, tut das immer auf eigenes Risiko. Im Recht wie
in der Physik.
-thh
--
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