Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Hallo Liste,
Friday, October 8, 2004, 12:29:52 AM, Florian Weimer wrote:
...
>> Bei der Verhandlung ging es schlicht und ergreifend darum:
>>
>> * Welche Seiten sind in den Akten
>> Sprich: welche Seiten hat einer der ermittelnden Menschen über
>> irgendwelche Wege aufgerufen und ausgedruckt
>> (ja, darauf hat die Richterin tatsächlich wert gelegt)
> Darauf kommt es ja auch ganz wesentlich an. Ist denn die aktuelle
> Dokumentation ebenfalls betroffen?
Die Links finden sich auch in den aktuellen Fassungen (und afaik auch
in deinem IP-Paper). Ich denke, es macht hier auch überhaupt keinen
Sinn zu zocken. Es geht um die generelle Frage, ob Links/Referenzen in
einer Doku/kritischen Auseinandersetzung strafbewehrt sind, oder eben
nicht.
> Es kann natürlich sein, daß die Aktenlage bereits das relevante
> hergibt.
Nun, die Ermittlungsbehörden (LKA und StA) haben sich bisher nur mit
einem sehr kleinen Teil der Odem-Seiten beschäftigt. Den Löwenanteil
der Akte machen Ausdrucke von Seiten aus, die man über die Links gar
nicht direkt erreichen kann.
> Diese Angelegenheit wurde von der Staatsanwaltschaft ebenfalls
> explizit *nicht* aufgegriffen.
Die StA strebt nach eigenen Angaben eine "grundsätzliche Klärung"
an und hätte im Falle eines Freispruchs selber Rechtsmittel einge-
legt. Von daher würde ich die heutige Verhandlung nur als - wenn auch
möglicherweise reichlich teures - Vorspiel sehen, bei dem noch nicht
alle Karten ausgespielt wurden.
just me 2 cents,
Olaf
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