Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
* Alvar Freude:
> Es war auch nur der Vorwurf der Bezirksregierung Düsseldorf, dass ich
> "illegale Inhalte" am Telefon vorlesen würde. Dieser Vorwurf kam aber gar
> nicht zur Anklage und wurde auch nicht behandelt.
Korrekt, und der Staatsanwalt griff den kommerziellen Charakter, der
während der mündlichen Verhandlung plötzlich im Raum stand, später
überhaupt nicht auf.
> Bei der Verhandlung ging es schlicht und ergreifend darum:
>
> * Welche Seiten sind in den Akten
> Sprich: welche Seiten hat einer der ermittelnden Menschen über
> irgendwelche Wege aufgerufen und ausgedruckt
> (ja, darauf hat die Richterin tatsächlich wert gelegt)
Darauf kommt es ja auch ganz wesentlich an. Ist denn die aktuelle
Dokumentation ebenfalls betroffen?
> * Sind Hyperlinks ein Verbreiten/Zuganglichmachen/...
In der mündlichen Verhandlung wurde der juristische Aspekt dazu fast
gar nicht thematisiert (IIRC nur von Thomas Stadler in seinem
Plädoyer).
Es kann natürlich sein, daß die Aktenlage bereits das relevante
hergibt.
> * ist FreedomFone eine Satire (also Kunst)
Ich glaube, Tucholskys "Satire darf alles" ist kein Rechtsgrundsatz.
> * ist das was ich als "Dokumentation der Sperrungsverfügungen der
> Bezirksregierung Düsseldorf" bezeichne eine Dokumentation über das
> Zeitgeschehen
Das wurde in der mündlichen Verhandlung aber überhaupt nicht
thematisiert. Zumindest die Staatsanwaltschaft schien sich im
wesentlichen auf http://www.odem.org/zensur/ zu stützen. Ohne Kenntnis
der Aktenlage ist das aber schwer zu beurteilen.
Ich kann mir, wie ich schon schrieb, eine Differenzierung vorstellen
(sofern das rechtlich möglich ist), aber wenn Du das ganze als
integrales Gesamtwerk siehst und Du aus Prinzip eine Urteil über
dieses Paket anstrebst, ist Dir u.U. nur sehr schwer zu helfen.
Neben den von Dir genannten Punkten wurden aber noch andere Dinge
angeführt, die wohl eher wenig Relevanz haben dürften (z.B. alle
technischen Aspekte und wie sich odem.org in Deine früheren
Aktivitäten eingliedert). Auch wurde langatmig über das Vorhandensein
von gewissen Unterseiten auf rotten.com diskutiert, worauf Du dann
anfingst, ganz konkret über die Inhalte und die bisherige rechtliche
Bewertung (wohl in anderem Zusammenhang) zu erzählen. Diese
Angelegenheit wurde von der Staatsanwaltschaft ebenfalls explizit
*nicht* aufgegriffen.
> Mit der Frage der Hyperlinks hat sich die Richterin schlicht nicht
> beschäftigt.
Die rechtlichen Aspekte tauchten ja auch nicht in der mündlichen
Verhandlung auf.
> Die Frage war nur noch: wie schlimm sind die Inhalte. Eigentlich
> hätte ich an diesem Punkt reagieren müssen, es hätte mir klar sein müssen,
> dass sie das für die Strafbemessung benötigt.
Strafbemessung? Ist das nicht das falsche Wort an dieser Stelle?
> Die Inhalte die bei mir auf den Seiten standen wurden nie
> diskutiert.
Wenn es gar nicht um die aktuelle Fassung ging, sondern um die
Anfänge, war das eher zu Deinem Vorteil. *tiefseufz*
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