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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Thomas Hochstein wrote:

> 
> Es ist gerade Inhalt juristischer Tätigkeit, festzustellen (und ggf.
> zu bewerten), ob ein bestimmter konkreter Tatbestand unter eine
> abstrakte Vorschrift paßt oder nicht.

Die Richterin hat nur manche Sachen nicht gesehen und fand andere 
wiederum duenne. Das hat mit juristischer Taetigkeit wenig zu tun.

Gruesse

Thomas Stadler


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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