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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



"Thomas Stadler" schrieb:

>> Es ist gerade Inhalt juristischer Tätigkeit, festzustellen (und ggf.
>> zu bewerten), ob ein bestimmter konkreter Tatbestand unter eine
>> abstrakte Vorschrift paßt oder nicht.
>
> Die Richterin hat nur manche Sachen nicht gesehen und fand andere 
> wiederum duenne. Das hat mit juristischer Taetigkeit wenig zu tun.

Och ja, daß die mündliche Urteilsbegründung sicherlich kein
juristisches Meisterwerk darstellt und ziemlich dünn :) war, darüber
muß man wohl kein Wort verlieren. Insofern bleibt wohl nur das
Abwarten der schriftlichen solchen. (Wenn da auch nicht mehr
drinsteht, dürfte das Urteil unabhängig von Sachfragen wohl nicht
halten.)

-thh


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