Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
* Rigo Wenning:
> Am Friday 08 October 2004 01:04 verlautbarte Florian Weimer :
>> * Rigo Wenning:
>> > Am Friday 08 October 2004 00:11 verlautbarte Florian Weimer :
>> >> Über den Sachverhalt bestand ja, von irgendwelchen Terminen
>> >> abgesehen, doch Einigkeit. Da nur die rechtliche Bewertung
>> > Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im
>> > Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon
>> > Netz benutzt haben.
>>
>> Rigo, das ist doch völlig in Ordnung.
>
> Nein, ist es nicht, weil Links mehr Funktionen haben als <click>
So? Welche denn? Rein praktisch gesehen, wohlgemerkt.
> und weil der rein user-interface orientierte Eindruck entsteht, es
> bestehe ein Zusammenhang zwischen den Seiten.
Ich hatte, wie gesagt, nicht den Eindruck, daß dieser Fehler jemandem
unterlief.
> Wenn Du es in Ordnung findest, dass man Dir verbietet "nazi" zu sagen,
> dann ist das Dein Problem, es ist aber gerade nicht meine Vorstellung
> von einer Demokratie, die kritische Stellungnahmen erlaubt.
Ich darf Dich sicherlich nicht einfach so "Nazi" zu Dir sagen, weil
das wohl ehrverletzend wäre. Wir haben hier nicht das US-Konzept der
Meinungsfreiheit.
> Ich wette, ich finde im Archiv von Debate Dinge, die ich Dir nach
> dieser Meinung an den Hals haengen kann.
Sicherlich. Wie Dir auch bekannt ist, fragte ich vor einiger Zeit
wegen einer Löschung von Inhalten an, weil ich mir in einem Fall
einfach nicht mehr sicher war, ob ich doch nicht geirrt hatte und
jemand aus Versehen unverhältnismäßig brandmarkte (nein, nicht die
Firma Melior).
>> > Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er
>> > in der Dynamik des Web hat.
>>
>> Spielt das eine Rolle? Nur weil die Verfolgung einer Straftat
>> politisch nicht opportun ist, kann sie ja nicht eingestellt werden.
>
> Darum geht es doch gar nicht.
Ich hatte den Eindruck, daß Du versuchst, von den technischen Folgen
her zu argumentieren. Das ist aber wenig zielführend, weil sich die
Technik schneller ändert als die Normen (zumindest im Strafrecht, im
Kreditwesen soll das anders sein 8-).
> Du gehst schon von einer Straftat aus waehrend die ganze Diskussion
> hier darum geht, dass es keine Straftat ist ueber Straftaten zu
> reden.
Das Reden über eine Straftat *kann* nun einmal eine Straftat sein. Das
weißt Du doch auch.
>> Auch glaube ich nicht, daß Links wirklich ein so besonderes
>> Pflänzchen sind. Selbst Alvar tritt nicht für generelle Linkfreiheit
>> ein.
>
> Sie sind es, sonst wuerden wir beim W3C nicht so einen Terz darum
> machen.
Welchen Terz?
Ich sehe überhaupt keine Auswirkungen auf die Praxis, z.B. in bezug
auf URIs. Dort gibt es ja wirklich ein berechtigtes Interesse im
wissenschaftlichen Bereich gibt, weil man doch gerne nicht nur den
Ort, sondern auch die Ausgabe/Fassung/Revision der Resource
beschrieben hätte. Bislang behilft man sich nicht maschinenlesbaren
Out-of-band-Lösungen und Archiven (mit teilweise nicht wirklich
transparenter Policy).
Das wird sich aber kaum noch innerhalb des WWWs korrigieren lassen,
fürchte ich. 8-(
> Wenn Du nicht verstanden hast, dass die Benennung quasi notwendig
> ist fuer die Auseinandersetzung, dann ist Dein Verstaendnis eben
> auch noch auf dem Niveau <click>.
Genau diese Notwendigkeit sehe ich nicht. Wünschenswert ist es, weil
es den Diskurs erleichtert, wirklich notwendig ist es nicht.
Ein Beispiel dafür Zusammenhang ist ein Heise-Online-Artikel, der
heute erschien:
| Bundesregierung lässt Rechtsextremisten-Seite im Internet stoppen
|
| Die Bundesregierung hat eine vom US-Neonazi Gary Lauck betriebene
| Propaganda-Internetseite stoppen lassen. Das Arbitration and Mediation
| Center der WIPO (World Intellectual Property Organization) hat Lauck
| die Domain entzogen. Mit dem Namen "federalrepublicofgermany" hatte
| RJG Engineering eine gTLD beim Domain-Dienstleister enom eintragen
| lassen, als administrativer und technischer Kontakt war Gary Lauck
| angegeben.
|
| [...]
<http://www.heise.de/newsticker/meldung/51972>
Ist durch die fehlende Nennung des kompletten Domainnamens ein
wesentlicher Informationsverlust entstanden? Ich glaube nicht. (Die
Site ist übrigens ein virtueller Host neben der bekannten Lauck-Site,
d.h. ggf. bereits gesperrt.)
Generell spielen die Überlegungen aber wohl nur dann eine Rolle, wenn
es eine Verpflichtung bestünde, zur Dokumentation nur im äußersten
Notfall auf Originalmaterial zurückzugreifen. Diese scheint es aber
nicht zu geben. Entweder man hat das Privileg, oder man hat es nicht.
>> Nein, sie müssen nur wissen, daß zwischen der Seite mit dem Verweis
>> und der verwiesenen Seite kein weiterer Zusammenhang jenseits des
>> Links bestehen muß. Das war den Verfahrensbeteiligten aber
>> offensichtlich klar.
>
> Eben nicht jenseits des Links. Es besteht kein Zusammenhang, weil es
> z.B. keinen Rueckverweis gibt.
Es gibt inzwischen Dienstleister, die den Rückverweis bereitstellen.
Bei Blogs sieht das ganze auch plötzlich anders aus.
>> > Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird
>> > wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angehört. Alle
>> > vorher denken, man sei ein Querulant.
>>
>> Glaube ich nicht.
>
> http://www.bverfg.de/entscheidungen/frames/rk20010801_1bvr190697
> ist nur _ein_ Beispiel einer Serie, die mit dem Lueth-Urteil von 1950
> angefangen hat.
Ich dachte, eine Benennung wäre notwendig für eine Auseinandersetzung.
Warum hat das BVerfG dann die Namen der Beteiligten in der
veröffentlichen Fassung gekürzt? 8-)
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