Am Friday 08 October 2004 21:05 verlautbarte Thomas Hochstein : > Rigo Wenning schrieb: > > Will Alvar denn das Volk verhetzen? Diese Frage musst Du Dir > > stellen. > > Nein. Das wäre die Frage nach dem Willenselement des Tätervorsatzes. > Die Frage müßte vielmehr heißen: "Hat er es billigend in Kauf > genommen, jemand anderem dabei zu helfen, das Volk zu verhetzen?" Hm, Eventualvorsatz zur Eventualhilfe, haben's nicht noch ein bisschen eventueller? Ausserdem braucht er Vorsatz hinsichtlich der Haupttat. Er muss sich mit dieser Abfinden (kleine Subsumtionsschule, 1.Semester) Das ist hier gerade nicht der Fall, es sei denn man lässt ausreichen, dass ein link irgendwo automatisch 130 StGB erfüllt. Für so 'ne Subsumtion braucht man aber keine Richter mehr, das kann mein Laptop besser. Gruss Rigo
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