Am Friday 08 October 2004 00:11 verlautbarte Florian Weimer : > Über den Sachverhalt bestand ja, von irgendwelchen Terminen > abgesehen, doch Einigkeit. Da nur die rechtliche Bewertung strittig > war, sehe ich nicht, warum man Nicht-Juristen zu diesem Thema hören > sollte. Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon Netz benutzt haben. Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er in der Dynamik des Web hat. Diese Info bräuchten sie aber, wenn sie korrekt Meinungsfreiheit gegen öffentliche Ordnung abwägen sollen, weil die Folgen der Entscheidung auch bedacht sein wollen. Aber das haben die Verwaltungsgerichte in NRW auch nur selten getan. Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angehört. Alle vorher denken, man sei ein Querulant. Gruss Rigo
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