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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Rigo Wenning wrote:

Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon Netz benutzt haben.

Die Richterin schien mir nicht eklatant sachunkundig. Zumindest sehe ich keinen rechten Anhaltspunkt, ihr das zu unterstellen. Vorbereitet war sie jedenfalls.

Das Problem ist eher, daß Leute aus einer eher technisch angehauchten Ecke (und ich stelle mich jetzt einfach mal dazu) von Recht in Theorie und Praxis wenig Ahnung haben. Der Richter und die Anwälte hören in einer Verhandlung auf andere Dinge als das gemeine Volk.

Ist mir schon passiert, daß ich eine Verhandlung angeschaut habe und hinterher meinte, ein Zeuge habe sich eben mit seiner Aussage zu einem Detail völlig unglaubwürdig gemacht. Und der Jurist meinte nur, daß ihn dieser spezielle Punkt jetzt nicht weiter kümmere, wirklich interessant und relevant seien andere Dinge gewesen.

Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er in der Dynamik des Web hat. Diese Info bräuchten sie aber, wenn sie korrekt Meinungsfreiheit gegen öffentliche Ordnung abwägen sollen, weil die Folgen der Entscheidung auch bedacht sein wollen.

Richtig, aber nur das W3C zu zitieren, daß sich dann auch mehr um technische als rechtliche Fragen schert, ist halt auch dünn.

Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angehört. Alle vorher denken, man sei ein Querulant.

Ich würde da lieber nicht drauf bauen, sondern versuchen, bereits vorher Gehör zu finden. Und wenn man das taktisch anders angehen muß als man es sonst diskutieren würde, dann macht man das halt notgedrungen. Vor Gericht gibts keine B-Note, nur ein Urteil.

Das BVerfG hat so viele Verfahrenseingänge; die können auch keine Stunden pro Verfassungsbeschwerde investieren.

Grüße
Thomas

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