Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Rigo Wenning wrote:
Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im
Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon Netz
benutzt haben.
Die Richterin schien mir nicht eklatant sachunkundig. Zumindest sehe ich
keinen rechten Anhaltspunkt, ihr das zu unterstellen. Vorbereitet war
sie jedenfalls.
Das Problem ist eher, daß Leute aus einer eher technisch angehauchten
Ecke (und ich stelle mich jetzt einfach mal dazu) von Recht in Theorie
und Praxis wenig Ahnung haben. Der Richter und die Anwälte hören in
einer Verhandlung auf andere Dinge als das gemeine Volk.
Ist mir schon passiert, daß ich eine Verhandlung angeschaut habe und
hinterher meinte, ein Zeuge habe sich eben mit seiner Aussage zu einem
Detail völlig unglaubwürdig gemacht. Und der Jurist meinte nur, daß ihn
dieser spezielle Punkt jetzt nicht weiter kümmere, wirklich interessant
und relevant seien andere Dinge gewesen.
Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er in
der Dynamik des Web hat. Diese Info bräuchten sie aber, wenn sie
korrekt Meinungsfreiheit gegen öffentliche Ordnung abwägen sollen, weil
die Folgen der Entscheidung auch bedacht sein wollen.
Richtig, aber nur das W3C zu zitieren, daß sich dann auch mehr um
technische als rechtliche Fragen schert, ist halt auch dünn.
Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird
wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angehört. Alle
vorher denken, man sei ein Querulant.
Ich würde da lieber nicht drauf bauen, sondern versuchen, bereits vorher
Gehör zu finden. Und wenn man das taktisch anders angehen muß als man es
sonst diskutieren würde, dann macht man das halt notgedrungen. Vor
Gericht gibts keine B-Note, nur ein Urteil.
Das BVerfG hat so viele Verfahrenseingänge; die können auch keine
Stunden pro Verfassungsbeschwerde investieren.
Grüße
Thomas
--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx
For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx