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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hallo,

Florian Weimer schrieb/wrote (28.01.2006 12:53):

Du gibst
Dich hier zwar reichlich autonom, aber letztlich rufst Du nach
Väterchen Staat, der gewisse, Dir nicht genehme, aber durchaus
beliebte Angebote unterbinden soll.

Mir geht es hier vor allem darum, den Zugriff (nicht nur, aber vor allem) des Staates auf Telekommunikationsvorgänge zu begrenzen.


Wenn ein erwachsener Mensch Kunde bei einem TK-Anbieter wird, der
diese und jene Daten erhebt und speichert, ist das -- spätestens nach
Wegfall des TK-Monopols -- seine eigene Entscheidung.

Nein. Menschenrechte lassen sich nicht verkaufen.

Gruß


Holger

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GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56  75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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