Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Holger Voss:
> Gert Doering schrieb/wrote (25.01.2006 22:55):
>
>> Und zwischen "eine vernuenftige Zeit aufheben, welcher User welche IP-
>> Adresse hatte" (z.B. 3-7 Tage oder so) und "massiv Daten ueber Internet-
>> Nutzer sammeln" bestehen auch noch *klitzekleine* Unterschiede.
>
> Jede Zeit, die eine "vernünftige" Abuse-Behandlung möglich macht, macht
> auch Strafverfolgung, Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen,
> Verfolgung von unerwünschten Meinungsäußerungen etc. möglich.
Es gehört zum gesellschaftlichen Konsens, daß Straftaten staatlich
verfolgt werden. Die gewisse Launigkeit, mit der Privat-EDV
beschlagnahmt wird (im Gegensatz zur Firmen-EDV, die aus mir
unerfindlichen Gründen tabu ist), bereitet mir auch Bauchgrimmen, aber
ob man deswegen gleich die Strafverfolgung ganz einstellen muß, ist
doch höchst fraglich. Lieber wäre es mir, wenn diese Auswüchse
eingedämmt würden, ggf. durch eine wesentliche Ausweitung des
Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, die das Herumwühlen
auf beschlagnahmten Datenträgern erst einmal untersagt.
Davon abgesehen stellt eine Speicherzeit von fünf oder zehn Tagen für
die Behörden eine wesentliche logistische Hürde dar.
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