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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Gert Doering schrieb/wrote (25.01.2006 22:55):

Und zwischen "eine vernuenftige Zeit aufheben, welcher User welche IP-
Adresse hatte" (z.B. 3-7 Tage oder so) und "massiv Daten ueber Internet-
Nutzer sammeln" bestehen auch noch *klitzekleine* Unterschiede.

Jede Zeit, die eine "vernünftige" Abuse-Behandlung möglich macht, macht auch Strafverfolgung, Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Verfolgung von unerwünschten Meinungsäußerungen etc. möglich.

Was "Abuse" ist, werden Gerichte, Staatsanwaltschaften, Geheimdienste usw. vermutlich ganz anders interpretieren, als du.

Gruß


Holger

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GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56  75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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