Hallo,am Mittwoch (25. Januar 2006) will das Landgericht Darmstadt eine Entscheidung im Fall meiner Klage gegen die T-Online AG verkünden. Meine Klage richtet sich gegen die Praxis der T-Online AG, Verbindungsdaten Ihrer KundInnen wie IP-Adresse und Verbindungszeiten ohne Notwendigkeit und ohne gesetzliche Grundlage über Monate hinweg zu speichern.
Für Mittwoch wird die Verkündung eines Urteils erwartet. Termin: Mittwoch, 25. Januar 2006, 9:00 Uhr Landgericht Darmstadt Gebäude C (Mathildenplatz 13) Raum 906 (1. Obergeschoss) Schönen Gruß Holger ------------------------------------------------------------------------ vgl. auch:=> "Gericht: Speicherung von IP-Adressen bei T-Online rechtswidrig" vom 01.07.2005, http://www.heise.de/newsticker/meldung/61293
=> "Berufungsverhandlung gegen T-Online wegen Speicherung von Kundendaten" vom 07.12.2005, http://www.heise.de/newsticker/meldung/67088
-- GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56 75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E
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