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Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt



Am 20 Jan 2006, um 17:36 hat Florian Weimer geschrieben:


> 
> | 5. The repeated and systematic extraction and/or re-utilization of |
> insubstantial parts of the contents of the database implying acts |
> which conflict with a normal exploitation of that database or which |
> unreasonably prejudice the legitimate interests of the maker of the |
> database shall not be permitted.
> 
> Gemeint ist also "Verwertung" (bzw. "Nutzung" im engen Sinne des UrhG,
> der Begriff wird üblicherweise in "exploitation" übersetzt) und nicht
> "Abfrage" oder "Auswertung" (die technische Verarbeitung des
> Datenbestandes; in neueren Teilen des UrhG wird das offenbar auch für
> "exploitation" verwendet).

Das Problem ist wie so haeufig bei EU-Richtlinien, dass die (Rechts-
)Begriffe nicht ganz uebereinstimmen. Den Begriff der Abfrage oder 
Auswertung kennt das deutsche Urheberrecht eigentlich nicht. Die blosse 
Abfrage der Datenbank ist nicht relevant. § 87b UrhG spricht deshalb 
von Vervielfaeltigung, Verbreitung und Wiedergabe. Gemeint ist 
ausschliesslich, und das ergibt sich aus dem Wortlaut von § 87b Abs. 1 
UrhG sehr deutlich, eine Verwertung (als Oberbegriff fuer 
Vervielfaeltigung, Verbreitung und oeffentliche Wiedergabe). Eine 
solche Verwertung ist aber auch nur unzulaessig, wenn sie einer 
normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaeuft.

Das ist im uebrigen auch ein Punkt, mit dem sich das LG Berlin nicht 
vertiefter auseinandergesetzt hat, obwohl er vorab schriftsaetzlich 
thematisiert worden ist. Was ist bei Bettercom eigentlich die 
Verletzungshandlung, also die Verwertung i.S.v. § 87b UrhG?


> 
> Das bedeutet, daß eine neue Abfragemöglichkeit, die vom
> Datenbankhersteller nicht vorgesehen ist, grundsätzlich nicht gegen §87b
> UrhG verstößt, weil aufgrund der Neuheit schlecht ein Konflikt mit der
> bestehenden Verwertung der Datenbank entstehen kann. Es paßt auch ganz
> gut zum Paperboy-Urteil.
> 
> Ergibt das Sinn?

Zumindest ist es ein gutes Argument, das wir vielleicht 
schriftsaetzlich auch noch so verarbeiten werden. Danke.

Hier zeigt sich in der Tat die Parallele zu Paperboy, weil auch dort 
mit den "Deep-Links" nur eine andere Art der Abfrage oder 
Zugriffsmoeglichkeit geschaffen wird.

Gruesse

Thomas

Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
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