Florian Weimer schrieb/wrote (26.01.2006 18:44):
* Holger Voss:Jede Zeit, die eine "vernünftige" Abuse-Behandlung möglich macht, macht auch Strafverfolgung, Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Verfolgung von unerwünschten Meinungsäußerungen etc. möglich.Es gehört zum gesellschaftlichen Konsens, daß Straftaten staatlich verfolgt werden.
Du zäumst das Pferd von hinten auf:Dinge sind nicht von Natur aus verboten und der Staat verfolgt sie dann. (Den Eindruck erweckt deine Formulierung von den staatlich verfolgten Straftaten.)
Sondern Dinge passen dem Staat nicht (sei es aus guten oder schlechten Gründen; das wäre ein anderes Thema), und um diese Dinge verfolgen zu können, verbietet er sie.
(Btw.: Die staatliche Verfolgung von Straftaten ist sicherlich kein Konsens, sondern "nur" die Meinung einer sehr großen Mehrheit.)
ob man deswegen gleich die Strafverfolgung ganz einstellen muß, ist doch höchst fraglich.
Eine Einstellung jeglicher Strafverfolgung habe ich hier gar nicht gefordert.
Lieber wäre es mir, wenn diese Auswüchse eingedämmt würden, ggf. durch eine wesentliche Ausweitung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, die das Herumwühlen auf beschlagnahmten Datenträgern erst einmal untersagt.
Zur informationellen Selbstbestimmung gehört nicht nur das Recht zu bestimmen, wer personenbezogene Daten einsehen darf, sondern schon vorher das Recht zu bestimmen, welche personenbezogenen Daten überhaupt erhoben werden dürfen.
M. E. sind diejenigen Daten am besten vor Missbrauch geschützt, die es nicht gibt.
Davon abgesehen stellt eine Speicherzeit von fünf oder zehn Tagen für die Behörden eine wesentliche logistische Hürde dar.
Derzeit: ja.Aber wenn die Behörden sich auf fünf Tage Speicherzeit umstellen müssten, dann würden sie das ganz schnell tun. (Und wenn sie das nicht tun könnten, dann wird die Legislative aus genau diesem Grund die Speicherzeit an die Erfordernisse der Behörden anpassen.)
Gruß Holger -- GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56 75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E
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