Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Holger Voss wrote:
>> * Holger Voss wrote:
>>> Andere Alternative für Provider: Sich an das Gesetz halten und
>>> unmittelbar nach Ende der Internetverbindung die Zuordnung der
>>> IP-Adresse zum Anschluss der KundIn bzw. zum Anmeldenamen der KundIn
>>> löschen.
>>
>> Unsinn. Wenn man sich in Deiner Auffassung ans Gesetz halten würde,
>> darf man die IP nicht mal speichern, wenn man keine Flatrate anbietet.
>
> Stimmt.
>
> Aber was hat das damit zu tun, dass meine Rechtsauffassung (und die des
> AG Darmstadt und die des LG Darmstadt) Unsinn wäre?
Ich habe Deine extrem und falsch verkürzte Darstellung (siehe Quoting)
gemeint. Diese Darstellung ist von Dir nur dazu gewählt worden, die ISPs
unter Generalverdacht schlecht zu machen.
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