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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Lutz Donnerhacke schrieb/wrote (28.01.2006 13:12):

* Holger Voss wrote:
* Holger Voss wrote:
Andere Alternative für Provider: Sich an das Gesetz halten und
unmittelbar nach Ende der Internetverbindung die Zuordnung der
IP-Adresse zum Anschluss der KundIn bzw. zum Anmeldenamen der KundIn
löschen.
Unsinn. Wenn man sich in Deiner Auffassung ans Gesetz halten würde,
darf man die IP nicht mal speichern, wenn man keine Flatrate anbietet.
Stimmt.

Aber was hat das damit zu tun, dass meine Rechtsauffassung (und die des AG Darmstadt und die des LG Darmstadt) Unsinn wäre?

Ich habe Deine extrem und falsch verkürzte Darstellung (siehe Quoting)
gemeint. Diese Darstellung ist von Dir nur dazu gewählt worden, die ISPs
unter Generalverdacht schlecht zu machen.

1. Du konntest (zumindest mir) bisher nicht erklären, was an o. g. Darstellung falsch ist.

2. Keineswegs mache ich ISPs generell schlecht. Im Gegenteil habe ich Positivbeispiele (Congster, Lycos) erwähnt, negativ erwähnt habe ich ausschließlich T-Online. Wenn du dich von meiner Kritik getroffen fühlst, dann muss das nicht zwangsläufig daran liegen, dass ich etwas falsch mache ...


Holger

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GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56  75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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