Am 09.07.2005 um 00:48 schrieb Martin Schröder:
Halten wir doch einmal fest, das eine softwarebetriebene ABS-Anlage patentierbar ist. Doch wieso soll zum Beispiel ein Algorythmus für Erstellung von Blocksatz in einer Textverarbeitung patentierbar sein?Ist er nicht und waere er auch dann nicht, wenn die Richtlinie Erfolg gehabt haette.Das Fortschrittsbalken-Patent war also illegal und sollte es auch bleiben? Weiß das EPA das?
Die Richtlinie, die die grundsätzliche Nichtpatentierbarkeit von Software festgeschrieben hätte, wurde gerade abgelehnt. Damit wurde auch der Weg dafür geebnet, dass das EPA seine in Teilen fragwürdige Praxis fortsetzen kann.
Gruesse Thomas Thomas Stadler http://www.internet-law.de _________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx