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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



> Die Idee mit dem implizit eingegangenen hypothetischen Gesellschaftsvertrag
> ist aus dem 18 Jahrhundert und schon wirklich lange out.

Welche Form dieser Idee ist denn im Moment gerade in?

Utilitarismus?  Habermas'sche Diskurs-Ethik?

Formulierungen wie "konsensfähig", "intersubjektiv", "sozialer Frieden" etc
zeigen, dass heute mehr denn je Begründungen für Verhaltensnormen im
Gesellschaftsvertrag, nicht in universellen Menschenrechten gesucht werden.

Menschenrechte sind eher eine vereinfachte, mythologisierte Version der
Gesellschaftsvertragslehre.

> Es erstaunt mich etwas, daß du diese Idee allen Ernstes als
> Legitimationsargument z.B. für die hierzulande übliche rassistische
> Abschiebepolitik verwendest.

Rassistisch?

Ich schrieb ja, dass hier eine Minderheit von ca 20% der Leute, viele von
ihnen mit gutem Zugang zur publizierten Meinung, mithilfe von Postulaten
universaler Rechte, die nicht einmal im Grundgesetz eine Stütze haben, und von
Stigmatisierung ("rassistisch", "faschistisch", "rechts" etc) die Freiheit
streitig machen wollen, die Regeln ihres Gemeinwesen selber zu setzen.

> > > Was heißt das für Kiddinan Thadchanamoorthy aus Sri Lanka, der seit
> > > [...]

> > > Wo genau haben diese Menschen einen "Vertrag" abgeschlossen?
> >  
> > Sri Lanka ist vermutlich eines der vielen Gebiete der Welt, wo die Leute es
> > nicht geschafft haben, einen Gesellschaftsvertrag zu praktizieren, der dort
> > erträgliche Lebensverhältnisse schafft.
> 
> Dieser Satz ist weit unter Deinem Niveau.

Es war eine von zwei Verbindungen zum "Gesellschaftsvertrag", die ich auf
Anfrage herstellte.

Findest du einen Satz wie

        Das Volk bekommt die Regierung, die es verdient hat

auch niveaulos?

Dass dieser Satz die Wirklichkeit vereinfacht, weiß wohl jeder, der ihn äußert.

> > In Ansätzen gibt es schon jetzt eine Weltgesellschaft, und eine 
> > Verpflichtung
> > zu einer menschenwürdigen Behandlung von Flüchtlingen und Vermeidung
> > von Härten gehört dazu.  Ein Bleiberecht lässt sich daraus nicht ableiten,
> > auch wenn man vielleicht praktisch oft für "Duldung" optieren wird.
> 
> Woher leitest Du denn Dein eigenes Bleiberecht ab? 

Aus dem Konsens der Bürger unseres Landes.

> Die Einteilung von Menschen in Leute, die hier sein dürfen, und
> Leute die das nicht dürfen, findet an Hand von eher willkürlichen
> Kriterien statt, um den hierzulande angehäuften Wohlstandskuchen
> nicht mit zu vielen anderen Menschen teilen zu müssen.

Was nicht unbedingt ein anrüchiges Motiv ist.
 
> Da stecken schlichtweg egoistische Motive dahinter, und kein
> angeblich implizit abgeschlossener hypothetischer Gesellschaftsvertrag
> kann das irgendwie legitimieren.

Stecken hinter der Stigmatisierung nicht vielleicht auch egoistische Motive?

Im Namen der Allgemeinheit altruistisch zu sein, ist auch egoistisch.

--
 Hartmut Pilch                            http://a2e.de/phm
 I2P Regulierungsangelegenheiten          http://a2e.de/i2p
 Schutz der Wissensökonomie vor juristischer Überregulierung

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