Hallo Hartmut, hallo Liste, PILCH Hartmut schrieb/wrote (27.11.2006 23:19): > Bekanntlich geraten Rechte haeufig zueinander in Konflikt, und dann > muessen Richter abwaegen, was Rechtsunsicherheit bedeutet. > Weniger ist also manchmal mehr. ??? Die Notwendigkeit, Rechte gerichtlich gegeneinander abwägen zu lassen, entsteht nicht aus einem "zu viel" an Rechten (so verstehe ich Dein "Weniger ist manchmal mehr"), sondern wenn überhaupt, dann daraus, dass die Grenzen und die Gewichtung der Rechte nur unzureichend definiert sind. In Bezug auf informationelle Selbstbestimmung sind allerdings die meisten Grenzen durchaus klar formuliert (wenn auch nicht im GG). Die Grundsätze leiten sich aus § 3a BDSG ("Datenvermeidung und Datensparsamkeit") ab. Genaueres ist in vielen Einzelgesetzen geregelt. > NB bin ich auch der Meinung, dass sich die Freizuegigkeit tatsaechlich > nicht aus Menschenrechten sondern aus Gesellschaftsvertraegen ergibt Das Wort "Gesellschaftsverträge" halte ich für extrem irreführend. Ein Vertrag wird zwischen den betroffenen Parteien geschlossen. Im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Freizügigkeit werden aber die Betroffenen überhaupt nicht gefragt. > Auch hier > tut ein dogmatisch aus postulierten Grundrechten Forderungen > ableitendes Denken der Freiheit nicht unbedingt gut. ??? Es fördert also die Freiheit, wenn Menschen nicht selbst entscheiden dürfen, wo sie leben wollen? Das musst Du genauer erklären. - Vielleicht war "die Mauer" also doch nicht etwas Freiheitsbeschränkendes, sondern ein die Freiheit fördernder Schutzwall??? > Auch wenn das "Grundrecht auf i.S." vom Volkszaehlungsurteil hergeleitet > und als Abwehrrecht gegen den Staat konstituiert wurde: im Effekt ist > es viel mehr als das. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wurde nicht nur als Abwehrrecht gegenüber dem Staat konstituiert, sondern eindeutig als Recht jeder/jedes Einzelnen gegenüber _Wem-auch-immer_. > Um den Staat an ueberzogener Neugier zu hindern, braeuchte man nicht > ein so verallgemeinertes, diffuses Konzept mit Grundrechtsrang wie > die "informationelle Selbstbestimmung". Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützt die Einzelnen nicht nur vor dem Staat, sondern auch vor anderen Gruppen/Personen. Und das ist gut so. > Letztere [die informationelle Selbstbestimmung; HV] ist eine scharfe > Warre auch gegen private Akteure, deren Wirkung sich, wie vieles, > im Internet-Zeitalter unangenehm zuspitzen koennte. Eine scharfe Waffe kann ich darin nun wirklich nicht erkennen. Im Gegenteil! Die meisten Verstöße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sind nicht strafbewehrt, entsprechend rücksichtslos wird die informationelle Selbstbestimmung auch mit Füßen getreten. > Das neue Telemediengesetz koennte > tatsaechlich Grundlagen fuer Abmahnungen von Apache-Logs durch > "in ihren Grundrechten verletzte" Freiherren schaffen. Bei Apache-Logs wird es in den meisten Fällen (d. h. wenn die Logs nicht zu Ungunsten der Betroffenen missbraucht wurden) kaum möglich sein, zu beweisen, dass personenbezogene Daten illegal aufgezeichnet werden. Wenn bekannt und beweisbar wird, dass jemand illegal personenbezogene Daten protokolliert, dann wird das in der Regel deshalb bekannt/beweisbar, weil die Daten missbraucht wurden. Eine normale http-Kommunikation erlaubt mir, soweit ich weiß, _nicht_, herauszufinden, welche Daten protokolliert werden. Schönen Gruß Holger
Attachment:
signature.asc
Description: OpenPGP digital signature