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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Hallo Hartmut,
hallo Liste,

PILCH Hartmut schrieb/wrote (27.11.2006 23:19):

> Bekanntlich geraten Rechte haeufig zueinander in Konflikt, und dann
> muessen Richter abwaegen, was Rechtsunsicherheit bedeutet.  
> Weniger ist also manchmal mehr.

???

Die Notwendigkeit, Rechte gerichtlich gegeneinander abwägen zu lassen,
entsteht nicht aus einem "zu viel" an Rechten (so verstehe ich Dein
"Weniger ist manchmal mehr"), sondern wenn überhaupt, dann daraus, dass
die Grenzen und die Gewichtung der Rechte nur unzureichend definiert sind.

In Bezug auf informationelle Selbstbestimmung sind allerdings die
meisten Grenzen durchaus klar formuliert (wenn auch nicht im GG). Die
Grundsätze leiten sich aus § 3a BDSG ("Datenvermeidung und
Datensparsamkeit") ab. Genaueres ist in vielen Einzelgesetzen geregelt.


> NB bin ich auch der Meinung, dass sich die Freizuegigkeit tatsaechlich 
> nicht aus Menschenrechten sondern aus Gesellschaftsvertraegen ergibt

Das Wort "Gesellschaftsverträge" halte ich für extrem irreführend. Ein
Vertrag wird zwischen den betroffenen Parteien geschlossen. Im
Zusammenhang mit grenzüberschreitender Freizügigkeit werden aber die
Betroffenen überhaupt nicht gefragt.


> Auch hier
> tut ein dogmatisch aus postulierten Grundrechten Forderungen
> ableitendes Denken der Freiheit nicht unbedingt gut.

???

Es fördert also die Freiheit, wenn Menschen nicht selbst entscheiden
dürfen, wo sie leben wollen? Das musst Du genauer erklären. - Vielleicht
war "die Mauer" also doch nicht etwas Freiheitsbeschränkendes, sondern
ein die Freiheit fördernder Schutzwall???


> Auch wenn das "Grundrecht auf i.S." vom Volkszaehlungsurteil hergeleitet
> und als Abwehrrecht gegen den Staat konstituiert wurde: im Effekt ist
> es viel mehr als das.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wurde nicht nur als
Abwehrrecht gegenüber dem Staat konstituiert, sondern eindeutig als
Recht jeder/jedes Einzelnen gegenüber _Wem-auch-immer_.


> Um den Staat an ueberzogener Neugier zu hindern, braeuchte man nicht 
> ein so verallgemeinertes, diffuses Konzept mit Grundrechtsrang wie 
> die "informationelle Selbstbestimmung".

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützt die
Einzelnen nicht nur vor dem Staat, sondern auch vor anderen
Gruppen/Personen. Und das ist gut so.


> Letztere [die informationelle Selbstbestimmung; HV] ist eine scharfe
> Warre auch gegen private Akteure, deren Wirkung sich, wie vieles,
> im Internet-Zeitalter unangenehm zuspitzen koennte.

Eine scharfe Waffe kann ich darin nun wirklich nicht erkennen. Im
Gegenteil! Die meisten Verstöße gegen das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung sind nicht strafbewehrt, entsprechend rücksichtslos
wird die informationelle Selbstbestimmung auch mit Füßen getreten.


> Das neue Telemediengesetz koennte
> tatsaechlich Grundlagen fuer Abmahnungen von Apache-Logs durch
> "in ihren Grundrechten verletzte" Freiherren schaffen.

Bei Apache-Logs wird es in den meisten Fällen (d. h. wenn die Logs nicht
zu Ungunsten der Betroffenen missbraucht wurden) kaum möglich sein, zu
beweisen, dass personenbezogene Daten illegal aufgezeichnet werden.

Wenn bekannt und beweisbar wird, dass jemand illegal personenbezogene
Daten protokolliert, dann wird das in der Regel deshalb
bekannt/beweisbar, weil die Daten missbraucht wurden. Eine normale
http-Kommunikation erlaubt mir, soweit ich weiß, _nicht_,
herauszufinden, welche Daten protokolliert werden.

Schönen Gruß


Holger

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