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Re: [phm@xxxxxx: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]



On 9 Mar 2005, at 21:16, Hendrik Weimer wrote:

> "Axel H Horns" <axel.h.horns@xxxxxxx> writes:
> 
> > Es steht nach Lage der Dinge ausser Zweifel, dass es Patente auf
> > computer-implementierte Erfindungen gibt, die sogar eine
> > Nichtigkeitsklage ueberstanden haben und die im Verletzungsprozess
> > gegen einen Verletzer erfolgreich durchgesetzt worden sind.
> 
> Das ist FUD in Reinstform. Der Begriff der computer-implementierten
> Erfindung ist bekanntlich äußerst breit gefaßt, sodaß er sich sicher
> auch auf eine Reihe von Patenten bezieht, deren Rechtmäßig niemand
> ernsthaft bezweifelt.

Also, warum eine wahre Tatsachenbehauptung FUD sein soll, will mir 
nicht in den Kopf.

Aber: Woran erkennt man denn nun "boese" (Software-)Patente 
gegenueber den anderen Patenten, "deren Rechtmäßig[keit] niemand 
ernsthaft bezweifelt" ?   

Ich habe den Eindruck, dass ausnahmslos alle Patentansprueche, aus 
denen man theoretisch gegen jemanden aus mittelbarer oder 
unmittelbarer Patentverletzung vorgehen koennte, der in einem 
hinreichend kommerziellen Umfeld mit Software hantiert, von der 
ueberwaeltigenden Mehrheit der Patentkritiker als "boese" (Software-
)Patente eingruppiert werden.   

Hartmut Pilch und Florian Mueller machen alle Anstrengungen, um ihrer 
Anhaengerschar immer wieder einzublaeuen, dass man bloss nicht 
"Patent auf computer-implementierte Erfindung", sondern gefaelligst 
"Softwarepatent" zu sagen habe. Woran erkennt man denn nun einen 
Patentanspruch eines "Softwarepatentes" gegenueber einem beliebigen 
anderen Patentanspruch oder gegenueber einem Patentanspruch im 
Zusammenhang einer "computer-implementierten Erfindung"?

Im Gegensatz zum in der Anti-Patent-Szene zum schwammigen 
Kampfbegriff verkommenen Ausdruck "Softwarepatent" ist der Begriff 
"Patent auf computer-implementierte Erfindung" immerhin gut 
definierbar, z.B. im RiLi-Entwurf als:  

"'Computerimplementierte Erfindung' ist jede Erfindung, zu deren 
Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige 
programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die auf den ersten 
Blick mindestens ein neuartiges Merkmal aufweist, das ganz oder 
teilweise mit einem oder mehreren Computerprogrammen realisiert 
wird."   

Wie ist denn nun demgegenueber der Begriff "Softwarepatent" zu 
definieren?

--AHH

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