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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



* Alvar Freude:

>> Spielt das für die rechtliche Bewertung eine Rolle? Doch höchstens bei
>> der Strafbemessung (entweder in die eine oder andere Richtung).
>
> natürlich spielt das eine Rolle. Die Sachen lassen sich nur durch
> den Kontext verstehen, sie stehen nicht einzeln sondern sind
> Bestandteil des Gesamtkonzepts.

Der Kontext fehlte Anfang 2002, tut mir leid.

>> Du hättest versuchen können, die sorgfältig ausgearbeiteten aktuellen
>> Inhalte aus der Schußlinie zu bekommen 
>
> da stehen sie ja gar nicht drin!

Und warum soll dann bitte die "Linkfreiheit" allgemein in Gefahr sein?

BTW, habt Ihr nicht dafür gesorgt, daß sie in der Akte sind?

[Alte Inhalte auf odem.org]

> tjanun, sie sind jetzt kein Meilenstein der Volksaufklärung.
>
> Aber was ist daran grundsätzlich daneben? *Meinungen* explizit außen vor
> gelassen

Unnötige persönliche Angriffe, es macht auf diese Weise einfach den
Eindruck eines Querulanten, fürchte ich.

> (ich weiss, dass das das Gericht nicht getan hat, es war ja auch
> eine Entscheidung gegen meine Meinung bezüglich der
> Sperrverfügungen).

Huch? Wo denn das? Du sagst doch, daß der StA sich gar nicht für die
aktuellen Inhalte interessierte?!

> darauf bin ich ja auch eingegangen: es kommt auf den Kontext an.

Sicherlich, nur war überhaupt nicht klar, daß Du Dich von den alten
Inhalten in *irgendeiner* Weise distanzierst (und sei es auch nur, daß
Du sie als veraltet und im Nachhinein ein klein wenig kindisch
betrachtest).

Ich kann verstehen, daß man aus Prinzip nicht nur die aktuelle Fassung
ins Netz stellt, einfach um die Transparenz zu erhöhen und ein
Orwell-Szenario zu vermeiden, aber ob man die Peinlichkeiten der
Vergangenheit unbedingt aufheben muß, wenn man deswegen rechtlich
Ärger bekommt, ist doch sehr fraglich.

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