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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



* Alvar Freude:

> Nichtsdestotrotz war es aber auch so besprochen, dies so aufzubauen. Und das
> macht ja auch sinn: die Arbeiten sind nur in entsprechendem Kontext zu
> verstehen, ODEM besteht nicht nur aus einer Seite, die Projekte haben eine
> zeitliche Reihenfolge und stehen in einem gesellschaftspolitischen Kontext.

Spielt das für die rechtliche Bewertung eine Rolle? Doch höchstens bei
der Strafbemessung (entweder in die eine oder andere Richtung).

> Die eigentlichen Verfehlungen sind die Links, und zu Hyperlinks habe ich mich
> ja auch geäußert. Tja, auch das scheint die Richterin strafverschärfend
> gewertet zu haben, weil es als "uneinsichtig" gilt. Sprich: wer die Ansicht
> der Staatsanwaltschaft nicht teilt und behauptet sich nicht strafbar gemacht
> zu haben kriegt halt die doppelte oder dreifache Strafe.

Du hast irgendwas Unverständliches zur technischen Seite vorgetragen.
Es ging aber um die rechtliche Wertung. Wie Hyperlinks technisch
realisiert sind, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.

> Die Alternative wäre gewesen? "Herr Staatsanwalt, Sie haben Recht:
> ich darf mich nicht für die Rezipientenfreiheit einsetzen wenn man
> damit Nazi-Websites anschauen kann"? Das kann es ja nicht sein
> ... ;-)

Du hättest versuchen können, die sorgfältig ausgearbeiteten aktuellen
Inhalte aus der Schußlinie zu bekommen und Dich bei den anfänglichen
Schnellschüssen und der letztlich überflüssigen Link-Liste bei
FreedomPhone einsichtig zeigen können.

Ich kann jedem nur empfehlen, bei archive.org die alten Inhalte
(insbesondere zu /zensur) anzuschauen und sich dann kritisch zu
fragen, ob dies wirklich Schutz als politische Aufklärung genießen
soll. Ich hatte die alten Inhalte jedenfalls schon wieder ganz
vergessen.

> Rein prinzipiell war die Strategie wahrscheinlich nicht falsch, im Detail
> hätte es besser laufen können und wenn die Richterin sagt und da auch keine
> andere Meinung akzeptiert Links seien ein verbreiten von Inhalten -- tja,
> dann ists eh vorbei.

IIRC nannte sie es Behilfe zur Verbreitung bzw. Zugänglichmachung. So
falsch ist das ja nun nicht. Grundsätzlich kann man sich vollständige
Linkfreiheit unbeachtet des Zusammenhangs nicht im Rahmen der
geltenden deutschen Gesetze leisten.

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