Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Web und dieMeinungsfreiheit
Hi Juergen,
On Mon, 28 May 2007, Juergen Fenn wrote:
> Peter Ross <Peter.Ross@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx> writes:
>
> > Das Gleiche sollte auch fuer Juristen gelten. Wenn sie dadurch, dass sie
> > alles ueber einen Kamm scheren, Entwicklungen nicht honorieren und
> > verstehen, ist ihre Rechtssprechung unangemessen und behindert den
> > Fortschritt.
>
> Utilitarismus ginge Dir demnach vor Rechtmäßigkeit?
Nein. Ich halte die Einhaltung geltenden Rechts fuer wichtig. Wer vorher
in der DDR oder gar schlimmeren Formen nicht rechtssicherer Systeme gelebt
hat, wird Rechtssicherheit sehr zu schaetzen wissen, auch wenn sie
gelegentlich "nachteilig" erscheint.
(Abseits vielleicht: deshalb finde ich die Geringschaetzung dessen, die
ein Ex-Bundeskanzler zeigt, der sich einem autoritaer gefuehrten Regime
anbiedert und von dort bezahlen laesst, als abstossend. Das zeigt, wie
wenig Respekt die heutig Politikerkaste vor dem eigenem
Gesellschaftssystem hat).
Dass heisst aber nicht, dass das Rechtssystem freischwebend ueber der
Gesellschaft steht, sie ist Bestandteil dessen und ebenfalls dienend.
("Die rechtssprechende Gewalt ist den Richtern _anvertraut_")
Wenn ein Jurist fuer etwas grundlegend Neues, fuer das er keinen sicheren,
eng gefassten Rechtsrahmen hat, in Ermanglung ersichtlich gleichartiger
Systeme auf Rechssprechung fuer andersartige Systeme zurueckgreift, die
dem Neuen nicht gerecht wird, schafft er keine Rechtssicherheit, da er
durch Ausdehnung artfremden Rechts auf einen neuen, dafuer nicht
geschaffenen Raum praktisch gesetzgebend taetig wird, und so seine
Kompetenzen ueberschreitet.
Das heisst nicht, dass es rechtsfreie Raeume gibt. Auch das "Neue" faellt
unter das Grundgesetz. Aber nicht automatisch unter "branchenspezifische"
Rechssprechung, wie das fuer schriftliche Publikationen oder
Telekommunikationsgesetze ueber Vorratsdatenhaltung oder was auch immer.
Man wird neuen Entwicklungen nur gerecht, wenn man dafuer eine passende
Gesetzgebung schafft. Das ist nicht Aufgabe der Rechtssprechung.
Es gruesst
Peter
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