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Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Web und dieMeinungsfreiheit



Florian Weimer <fw@xxxxxxxxxxxxx> writes:

> Dafür, daß Hitler Deiner Ansicht nach das Recht so wenig achtete, war
> die Gesetzgegebung zu diesen Zeiten erstaunlich fleißig. Es war ja
> nicht so, daß z.B. die Judenverfolgung im rechtsfreien Raum stattfand,
> sondern sie wurde auch von den Organen der Rechtspflege gestützt.

Du machst leider einen Fehler, den viele Positivisten bis in die
Gegenwart machen (vor allem im angelsächsischen Raum), indem sie
Gesetz und Justiz mit Recht gleichsetzen. Die formal rechtmäßige
Rechtsetzung (Verfahren) ist allein noch kein Garant dafür, daß auch
sein Inhalt rechtmäßig sein wird (das war übrigens der Grund für die
Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit). Wir sind uns
wahrscheinlich einig, daß die Justiz dieser Zeit mit Recht-Sprechung
überhaupt nichts zu tun hatte. Zu dem bekanntesten Lösungsansatz vgl.:

  http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel vs.
  http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsphilosophie#Rechtspositivismus

Die Aufsätze von Radbruch und Hart, die dort zitiert werden, sind nach
wie vor zur Einführung absolut lesenswert. Radbruchs Text ist wieder
abgedruckt in:

@Book{radbruch1999,
  author =       {Gustav Radbruch},
  editor =       {Ralf Dreier and Stanley L. Paulson},
  title =        {{Rechtsphilosophie. Studienausgabe}},
  publisher =    cfmueller,
  year =         1999,
  number =       2034,
  series =       utb,
  address =      {Heidelberg}
}

> Achtung des Rechtes erfordert nun einmal, daß das Recht
> Wirklichkeitsbezug hat. Das ist beim Datenschutz nicht anders als beim
> Urheberrecht.

Völlig d'accord.

Das größte Problem in unserer Diskussion scheint mir, daß der
Gegenstand eine interdisziplinäre Behandlung notwendig macht, wir das
aber gerade hier nicht leisten können, weil sich Techniker und
Juristen einigermaßen verständnislos gegenüberstehen. Der eine kennt
die wissenschaftlichen Grundlagen der Sichtweise des anderen nicht
oder nur ansatzweise, was nicht ausreicht. Das macht die Verständigung
dann eben ... etwas schwierig.

Ich weiß nicht, wie es anderen geht, aber aus meiner Sicht diskutieren
wir an dieser Stelle ein rein rechtstheoretisches Problem. Und dazu
muß man natürlich Ahnung von Rechtstheorie haben. In einer
Mailingliste sind solche Grundlagen nicht nebenbei zu
vermitteln. Umgekehrt gilt für die Grundlagenfächer der Informatik
etc. dasselbe. Das wäre Stoff genug für mehrere Seminare...

Jürgen.

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