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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Hallo,

Florian Weimer schrieb/wrote (07.11.2006 21:40):

> * Holger Voss:
> 
>> Florian Weimer schrieb/wrote (07.11.2006 20:15):
>>
>>> Hilfsweise kann man auch der Ansicht der zuständigen Aufsichtsbehörde
>>> folgen, die meist IP-Adressen für pauschal nicht personenbezogen
>>> erklärt hat.
>>
>> Tun sie das?
> 
> Die meisten Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich sind
> m.W. dieser Ansicht.

Hast Du dazu 'ne Quelle?

Meiner Meinung nach sind IP-Adressen - sowohl statische als auch
dynamisch vergebene - sehr eindeutig ein personenbezogenes Datum.

Schönen Gruß


Holger

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