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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Hallo Florian,

Florian Weimer schrieb/wrote (07.11.2006 20:15):

> Hilfsweise kann man auch der Ansicht der zuständigen Aufsichtsbehörde
> folgen, die meist IP-Adressen für pauschal nicht personenbezogen
> erklärt hat.

Tun sie das?

"Dynamische IP-Adressen sind daher personenbezogene Daten, da sie durch
Zusammenführung mit den dahinter stehenden Zuordnungstabellen den
Rückschluss auf bestimmbare Personen zulassen (vgl. §§ 3 Abs. 1 BDSG, 1
Abs. 2 TDDSG)."
(http://www.datenschutz.hessen.de/TB31/K25P03.htm)


Gruß


Holger

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