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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



>    (2) Die gespeicherten Verkehrsdaten dürfen über das Ende der
> Verbindung hinaus nur verwendet werden, soweit sie zum Aufbau weiterer
> Verbindungen oder für die in den §§ 97, 99, 100 und 101 genannten Zwecke
> erforderlich sind. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter
> nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen."

Heißt das, dass Apache-Weblogs gelöscht werden müssen?

Ich war von gerichtlicher Regulierung des Internet nie so recht begeistert,
egal ob sie im Namen von "geistigem Eigentum", "Persönlichkeitsrechten" oder
"informationeller Selbstbestimmung" vorgenommen wird.

Ansonsten Hut ab vor der Durchhaltekraft und dem Erfolg!

--
 Hartmut Pilch                            http://a2e.de/phm
 Vizevorsitzender FFII e.V.               http://a2e.de/ffii
 Schutz der Wissensökonomie vor juristischer Überregulierung




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