Hallo Hartmut, PILCH Hartmut schrieb/wrote (07.11.2006 17:41): >> (2) Die gespeicherten Verkehrsdaten dürfen über das Ende der >> Verbindung hinaus nur verwendet werden, soweit sie zum Aufbau weiterer >> Verbindungen oder für die in den §§ 97, 99, 100 und 101 genannten Zwecke >> erforderlich sind. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter >> nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen." > > Heißt das, dass Apache-Weblogs gelöscht werden müssen? Nein. Das Zitat ist ein Auszug aus dem TKG, es bezieht sich auf die Anbieter von Telekommunikationsdiensten (Provider), nicht auf die Anbieter von Diensten/Inhalten in Internet. Allerdings dürfen m. E. auch die Anbieter von Diensten/Inhalten nicht grundlos IP-Adressen speichern. Das ist allerdings nicht durchs TKG geregelt, sondern durch das TDDSG (§§ 4 und 6) sowie das BDSG (§ 3a). Schönen Gruß Holger
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