Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern
* PILCH Hartmut:
>> (2) Die gespeicherten Verkehrsdaten dürfen über das Ende der
>> Verbindung hinaus nur verwendet werden, soweit sie zum Aufbau weiterer
>> Verbindungen oder für die in den §§ 97, 99, 100 und 101 genannten Zwecke
>> erforderlich sind. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter
>> nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen."
>
> Heißt das, dass Apache-Weblogs gelöscht werden müssen?
Wenn Du die Daten nicht brauchst, solltest Du sie löschen. Ernsthaft.
Bei nachweisbarem Bedarf (was regelmäßig nicht der Fall ist) liefert
§100 TKG eine Rechtsgrundlage für die Erhebung.
Hilfsweise kann man auch der Ansicht der zuständigen Aufsichtsbehörde
folgen, die meist IP-Adressen für pauschal nicht personenbezogen
erklärt hat.
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