Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern
Am 7 Nov 2006, um 23:33 hat Holger Voss geschrieben:
> >
> > Die meisten Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich sind
> > m.W. dieser Ansicht.
>
> Hast Du dazu 'ne Quelle?
>
> Meiner Meinung nach sind IP-Adressen - sowohl statische als auch
> dynamisch vergebene - sehr eindeutig ein personenbezogenes Datum.
Die meisten Datenschutzbeauftragten vertreten m.W. die Ansicht, dass
zumindest statische IP-Adressen personenbezogene Daten sind.
Die Frage ist aber in der Tat umstritten. Nachdem aber auch ein KFZ-
Kennzeichen - was unstreitig ist - als personenbezogenes Datum
betrachtet wird, sehe ich keinen Grund IP-Adressen nicht als
personenbezogen anzusehen. Der Personenbezug ist grundsaetzlich mit
Hilfe des ISP herstellbar. Das reicht.
Schoene Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
http://www.haftung-im-internet.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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