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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Andreas Jellinghaus:

> das ist wie mit den überwachungskameras: ein paar sind ja ok,
> aber ganze städte zupflastern - nein danke. zudem kennt man auch
> da das problem: einmal aufgenommene daten: wer weis wie lange
> die aufgehoben und wie die verarbeitet werden, oder gegen unbefugten
> zugriff geschützt werden.

Das relevante Szenario, das ich sehe, ist eher, daß das Fahrzeug von
Leuten, die sich mal eine Seite über Cannabis angeschaut haben, fortan
bei jeder Routinekontrolle systematisch durchsucht wird. Es ist ja
ziemlich gut dokumentiert, daß sich die Polizeibehörden schwertun, in
ihren Datenbanken nur Dinge einzutragen, die dort auch hingehören.

Deswegen ist mir die Forderung von Nils ("Die hoheitlichen Aufgaben
der Exekutiven sollen doch bitte von ihr selber wahrgenommen werden
und nicht vorauseilend von dazu nicht berufenen Dritten, selbst wenn
die glauben sie könnten es besser.") höchst suspekt. Wenn die Daten
verteilt gespeichert werden, dann ist erst einmal der Zugriff nicht so
trivial möglich, und es bleiben vor allem Spuren zurück, wie sehr von
diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird.

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