Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
On Fri, Jan 27, 2006 at 05:44:25PM +0100, Thomas Hochstein wrote:
> Holger Voss schrieb:
> > Jede Zeit, die eine "vernünftige" Abuse-Behandlung möglich macht, macht
> > auch Strafverfolgung, Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen,
> > Verfolgung von unerwünschten Meinungsäußerungen etc. möglich.
> Die Ansicht, daß es ein erstrebenswertes Ziel ist, Strafverfolgung -
> einschließlich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen - zu
> verunmöglichen, dürfte eher weniger mehrheitsfähig sein.
Ich habe auch nichts dagegen, wenn bei einem konkreten Verdacht, nach einem
richterlichen Beschluß, Kommunikation überwacht werden kann. Ich habe aber
sehr wohl was dagegen, wenn ein Generalverdacht ausgesprochen wird und
erstmal möglichst viel Kommunikationsdaten auf Halde gespeichert werden,
weil ja irgendwo ein schwarzes Schaf sein könnte. Erst recht habe ich was
dagegen, wenn diese Daten dann in der Hoheit von T-Online oder einem
beliebigen anderen Provider liegen.
Die hoheitlichen Aufgaben der Exekutiven sollen doch bitte von ihr selber
wahrgenommen werden und nicht vorauseilend von dazu nicht berufenen Dritten,
selbst wenn die glauben sie könnten es besser.
Das ist zumindest der Grund, warum *ich* dieses Urteil begrüße.
Nils
--
Wahre Worte gelassen ausgesprochen (2):
"The farther you get away from water, the dumber the people get."
[aus einer Diskussion, warum so viele Leute in Kuestenregionen
leben]
--
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