Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Am Freitag, 27. Januar 2006 17:44 schrieb Thomas Hochstein:
> Holger Voss schrieb:
> > Jede Zeit, die eine "vernünftige" Abuse-Behandlung möglich macht, macht
> > auch Strafverfolgung, Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen,
> > Verfolgung von unerwünschten Meinungsäußerungen etc. möglich.
>
> Die Ansicht, daß es ein erstrebenswertes Ziel ist, Strafverfolgung -
> einschließlich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen - zu
> verunmöglichen, dürfte eher weniger mehrheitsfähig sein.
interessant wird es erst, wenn man zwischen gezielter verfolgung
und pauschalüberwachung unterscheidet.
das ist wie mit den überwachungskameras: ein paar sind ja ok,
aber ganze städte zupflastern - nein danke. zudem kennt man auch
da das problem: einmal aufgenommene daten: wer weis wie lange
die aufgehoben und wie die verarbeitet werden, oder gegen unbefugten
zugriff geschützt werden.
ich traue gert und lutz, aber ich bin sehr skeptisch, ob nicht viele andere
provider aus faulheit lieber zuviel sichern oder zu lange aufheben etc,
datenspaarsamkeit ist in der realität die ausnahme. wenn es keine
starken zwänge dazu gibt, dann macht das kaum einer.
Andreas
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