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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hallo,

Kurt Jaeger schrieb/wrote (26.01.2006 23:35):

Eine Einstellung jeglicher Strafverfolgung habe ich hier gar nicht gefordert.

Ein komplettes Verbot der IP-Adressen-Speicherung laeuft darauf hinaus.

Diese Behauptung ist doch absurd.

Ebenso gut könntest du behaupten, die Nicht-Videoüberwachung sämtlicher Privatwohnungen wäre gleichbedeutend mit dem Verzicht, häusliche Gewalt strafrechtlich zu verfolgen.

Natürlich geht den Strafverfolgungsbehörden eine für sie attraktive Quelle verloren. Aber die Grund- und Menschenrechte schützen sowohl die Wohnung als auch die Telekommunikation, entsprechend sind eine generelle Videoüberwachung von Wohnungen und eine generelle Protokollierung von Telekommunikationsverbindungen verboten, auch wenn die Strafverfolgung darunter leidet.


Alternative fuer Provider: Nur noch Accounts mit static IPs anbieten.

Andere Alternative für Provider: Sich an das Gesetz halten und unmittelbar nach Ende der Internetverbindung die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschluss der KundIn bzw. zum Anmeldenamen der KundIn löschen.

Bei verschiedenen Providern (z. B. Congster, Lycos) scheint das ja auch zu funktionieren.


  Wenn die grossen ISPs, die flatrates anbieten, nicht mehr
  rausfinden duerfen, wieviel der einzelne Kunde nutzt, dann
  werden sie das wohl auch schrittweise aufgeben, weil das
  Kostenrisiko einfach zu hoch ist...

Da, wo Flatrates nicht haltbar sind, wird es statt dessen vielleicht Volumentarife mit 50 GB Freivolumen/Monat geben.

Aber eine Flatrate ist eine Flatrate, und die hat wie vertraglich vereinbart unabhängig von der übertragenen Datenmenge zu sein. Zumindest T-Online will bei echten Flatrates bleiben (Pressemitteilung von heute, http://www.t-online.net/c/68/08/56/6808566.html).

Schönen Gruß


Holger

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