Re: Softwarepatente abgelehnt
Am 13 Jul 2005, um 16:39 hat PILCH Hartmut geschrieben:
>
> Dort werden nur "nicht-naheliegende und nicht-technische
> Geschaeftsmethoden" als nicht patentierbar bezeichnet.
Nein. Die Formulierung lautet
"..nicht patentierbare Methoden, wie nahe liegende oder
nichttechnischeTrivial-Vorgänge und Geschäftsmethoden..."
Bereits aus sprachlichen Gruenden bezieht sich das Adjektiv naheliegend
nicht auf die Geschaeftsmethoden, sondern nur auf die Trivial-
Vorgaenge.
Aber selbst wenn es anders waere, ist der Gegenschluss, so wie Du ihn
anstellst nicht statthaft, weil daraus nicht abzuleiten ist, dass
Geschaeftsvorgaenge danach regelmaessig patentierbar waeren.
Was Du sagst ist in etwa folgendes: Jeder VW ist ein Auto, deshalb muss
jedes Auto auch ein VW sein.
Das ist eigentlich kein juristisches Problem, sondern ein solches der
Denklogik.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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