Re: Softwarepatente abgelehnt
Am 13 Jul 2005, um 13:21 hat PILCH Hartmut geschrieben:
> Einen Satz wie
>
> "Das Entwenden von Waren aus einem Geschaeft ist verboten, wenn
> es zu einer unangemessenen Bereicherung des Diebes fuehren wuerde".
>
> wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren
> bei Nichtvorliegen von "unangemessener Bereicherung" erlaubt sein
> koennte.
Also nochmal. Der Ratsentwurf befasst sich an drei Stellen mit dem
Thema Geschaeftsmethoden. Mehr habe ich zumindest nicht gefunden. Am
deutlichsten ist Erwaegungsgrund 14, in dem Geschäftsmethoden ganz
ausdrücklich als nicht patentierbare Methoden bezeichnet werden. Das
ist recht deutlich.
Und komm mir jetzt bitte nicht wieder damit, dass das nur ein
Erwaegungsgrund sei, aber die EPA-Praxis eine andere ist. Die
Erwaegungsgruende sind die primaere und masssgebliche Quelle für die
Auslegung einer Richtlinie. Dagegen ist die tatsaechliche Praxis einer
Institution, die nicht einmal der Gemeinschaft angehoert, fuer die
Rechtsauslegung nebensaechlich.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Haydstr. 2, 85354 Freising
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