Re: Softwarepatente abgelehnt
> > wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren
> > bei Nichtvorliegen von "unangemessener Bereicherung" erlaubt sein
> > koennte.
>
> Also nochmal. Der Ratsentwurf befasst sich an drei Stellen mit dem
> Thema Geschaeftsmethoden. Mehr habe ich zumindest nicht gefunden. Am
> deutlichsten ist Erwaegungsgrund 14, in dem Geschäftsmethoden ganz
> ausdrücklich als nicht patentierbare Methoden bezeichnet werden
Dort werden nur "nicht-naheliegende und nicht-technische Geschaeftsmethoden"
als nicht patentierbar bezeichnet. Und selbst wenn diese Attribute
fehlen wuerden, wuerde es noch immer der Pension-Benefits-Doktrin
entsprechen und nichts daran aendern, dass laut dieser vom Ratspapier
kodifizierten Doktrin "computer-implementierte Geschaeftsmethoden"
patentfaehige Erfindungen sind.
> Und komm mir jetzt bitte nicht wieder damit, dass das nur ein
> Erwaegungsgrund sei, aber die EPA-Praxis eine andere ist.
Damit bin ich noch nie gekommen.
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