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Re: Softwarepatente abgelehnt



> > Also nochmal. Der Ratsentwurf befasst sich an drei Stellen mit dem 
> > Thema Geschaeftsmethoden. Mehr habe ich zumindest nicht gefunden. Am 
> > deutlichsten ist Erwaegungsgrund 14, in dem Geschäftsmethoden ganz 
> > ausdrücklich als nicht patentierbare Methoden bezeichnet werden
> 
> Dort werden nur "nicht-naheliegende und nicht-technische Geschaeftsmethoden"
> als nicht patentierbar bezeichnet.  Und selbst wenn diese Attribute
> fehlen wuerden, wuerde es noch immer der Pension-Benefits-Doktrin
> entsprechen und nichts daran aendern, dass laut dieser vom Ratspapier 
> kodifizierten Doktrin "computer-implementierte Geschaeftsmethoden"
> patentfaehige Erfindungen sind.
> 
> > Und komm mir jetzt bitte nicht wieder damit, dass das nur ein 
> > Erwaegungsgrund sei, aber die EPA-Praxis eine andere ist. 
> 
> Damit bin ich noch nie gekommen.

Ich habe schon gesagt, dass eine Regel mit der die EPA-Praxis geaendert
wuerde, auch in einem Artikel stehen muesste.  Aber da eine solche Regel
auch in keinem Erwaegungsgrund auch nur angedeutet wird, eruebrigt sich
die Forderung nach einem Artikel.

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Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/

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