Re: Softwarepatente abgelehnt
* Thomas Stadler:
> Am 13 Jul 2005, um 16:39 hat PILCH Hartmut geschrieben:
>
>>
>> Dort werden nur "nicht-naheliegende und nicht-technische
>> Geschaeftsmethoden" als nicht patentierbar bezeichnet.
>
> Nein. Die Formulierung lautet
> "..nicht patentierbare Methoden, wie nahe liegende oder
> nichttechnischeTrivial-Vorgänge und Geschäftsmethoden..."
>
> Bereits aus sprachlichen Gruenden bezieht sich das Adjektiv naheliegend
> nicht auf die Geschaeftsmethoden, sondern nur auf die Trivial-
> Vorgaenge.
Die französische Fassung bestätigt übrigens diese Auslegung.
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