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Re: Softwarepatente abgelehnt



On Saturday 09 July 2005 10:35, Florian Weimer wrote:


> Du solltest als (Mit)werfer der Ambivalenzbereich-Nebelkerze mit
> dieser Kritik etwas zurückhaltender sein. Entweder hast Du das damals
> selbst nicht verstanden, oder Du hast gezielt Desinformation
> betrieben.

Na, na! Ach so, ich vergass: Alles was Euch nicht in den Kram passt, wird als 
"Nebelkerze" gelabelt ...

> > "Gegenstand des Rechtes auf seiner dreifachen Stufe ist eine Erfindung.
> > Sie ist ein Rechtsgut eigener Art. Nicht die konkrete Verkoerperung des
> > Erfindungsgedankens ist das Rechtsobjekt, sondern der ihr zugrunde
> > liegende Gedanke selbst, ein rein ideeller (idealer) Gegenstand. Er
> > bildet das 'Wesen' der Erfindung; in der englischen Rechtssprache ihr
> > 'pith and marrow'. Die Erfindung hat also ihr eigenes Sein, losgeloest
> > von ihren
> > Verkoerperungen." [Hermann Jsay, Patentgesetz und Gesetz betreffend den
> > Schutz von Gebrauchsmustern, Berlin: Verlag von Franz Vahlen, 6. Auflage,
> > 1932, Seite 36.]
>
> Das deckt sich nicht mit den EPO-Richtlinien:
> | But if a computer program is capable of bringing about, when running
> | on a computer, a further technical effect going beyond these normal
> | physical effects, it is not excluded from patentability, irrespective
> | of whether it is claimed by itself or as a record on a carrier. This
> | further technical effect may be known in the prior art.
>
> (Guidelines for Examination, Part C, Section 2.3.6)

Die "Guidelines" sind verwaltungsinterne Anweisungen ohne Gesetzeskraft. Sie 
werden bloss zur Unterrichtung der oeffentlichkeit veroeffentlicht.

Im der Tat meine ich, dass sich die Autoren der Guidelines, die tagtaeglich im 
Jargon der Patentansprueche arbeiten und denken, hier selbst ein Bein 
gestellt haben: Deutlicher waere gewesen, sie haetten sich ausgedrueckt wie 
"... an invention implemented by this software ...".

--AHH

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