Re: Softwarepatente abgelehnt
* Axel H. Horns:
> On Friday 08 July 2005 09:23, PILCH Hartmut wrote:
>
>> Das Patent "schuetzt" nicht eine Idee sondern genau das, was beansprucht
>> wird.
>
> Nein. Patenrecht ist Immaterialgueterrecht.
Ja, aber das heißt doch noch nicht, daß die zugrundeliegende Idee
geschützt wird.
Laut EPO ist es doch gerade *kein* Schutzhindernis, wenn ein bislang
mechanisch implementiertes Verfahren im Rahmen desselben Verfahrens
mittels eines Computerprogrammes umgesetzt wird. Das computergestützte
Verfahren kann deswegen trotzdem neu sein.
> Obwohl Software als solche nicht patentierbar ist - niemand wuerde das
> bestreiten - kann man eine (mittelbare) Patentverletzung begehen, indem man
> (kommerziell) mit Software umgeht.
>
> Diese Dialektik sollte man erstmal verstanden haben, bevor man mitreden will.
Du solltest als (Mit)werfer der Ambivalenzbereich-Nebelkerze mit
dieser Kritik etwas zurückhaltender sein. Entweder hast Du das damals
selbst nicht verstanden, oder Du hast gezielt Desinformation
betrieben.
> "Gegenstand des Rechtes auf seiner dreifachen Stufe ist eine Erfindung. Sie
> ist ein Rechtsgut eigener Art. Nicht die konkrete Verkoerperung des
> Erfindungsgedankens ist das Rechtsobjekt, sondern der ihr zugrunde liegende
> Gedanke selbst, ein rein ideeller (idealer) Gegenstand. Er bildet das 'Wesen'
> der Erfindung; in der englischen Rechtssprache ihr 'pith and marrow'. Die
> Erfindung hat also ihr eigenes Sein, losgeloest von ihren
> Verkoerperungen." [Hermann Jsay, Patentgesetz und Gesetz betreffend den
> Schutz von Gebrauchsmustern, Berlin: Verlag von Franz Vahlen, 6. Auflage,
> 1932, Seite 36.]
Das deckt sich nicht mit den EPO-Richtlinien:
| But if a computer program is capable of bringing about, when running
| on a computer, a further technical effect going beyond these normal
| physical effects, it is not excluded from patentability, irrespective
| of whether it is claimed by itself or as a record on a carrier. This
| further technical effect may be known in the prior art.
(Guidelines for Examination, Part C, Section 2.3.6)
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