Re: Softwarepatente abgelehnt
Am 08.07.2005 um 21:36 schrieb PILCH Hartmut:
ABS ist kein Computerprogramm, keine computer-implementierte
Erfindung.
Ich habe nur wiedergegeben, was in dem Urteil steht! Es macht wirklich
relativ wenig Sinn mit Dir zu diskutieren.
In dem ABS-Urteil von 1980 steht nichts von "computer-implementierter
Erfindung".
Also nochmal. Dort steht, dass das ABS ein (Computer-)Programm ist. Das
war es, was ich vorher schon geschrieben hatte. Der BGH spricht
wörtlich von einem sog. technisches Programm, das nach seiner
Auffassung dem Patentschutz zugänglich ist. Der BGH erkennt also
bereits 1980 - es gibt noch ältere Entscheidungen hierzu - an, dass
Computerprogramme unter bestimmten Voraussetzungen patentrechtlichen
Schutz genießen. Später hat man das Kind dann computerimplementierte
Erfindung genannt. Der Richtlinienvorschlag greift diesen Ansatz sogar
unmittelbar auf, indem es einen sog. technischen Beitrag verlangt. Die
ABS-Entscheidung gehört damit gerade zu den BGH-Urteilen, die die These
von der Schutzfähigkeit computerimplementierter Erfindungen begründet
haben.
Du wirst vielleicht auch davon gehört haben, dass es durchaus auch
Leute gibt, die die Auffassung vertreten, dass die Richtlinie die
großzügige Praxis des EPA eingeschränkt hätte. Und das sind sicherlich
nicht nur Industrie-Lobbyisten. Kann man z.B. in dem Gutachten
nachlesen, das die Stadt München über die Risiken der Richtlinie in
Auftrag gegeben hat.
Den Begriff gibt es auch erst seit 2000 und er ist klar definiert.
Tatsächlich? Computerimplementierte Erfindungen gibt es in Europa seit
30 Jahren. Bei Google finde ich unter den ersten Treffern leider nur
solche Informationen, die direkt oder indirekt von Dir stammen. Das ist
eigentlich ein Lehrbeispiel dafür, wie Meinung durch falsche Fakten
gemacht wird.
Du beherrschst offensichtlich nicht die Sprache des Patentwesens und
bist auch nicht bereit zu lernen sondern bestehst darauf, die Begriffe
in eigenen nicht naeher genannten Bedeutungen zu verwenden.
Ich muss mir einen Kommentar hierzu wirklich hart verkneifen. Ich sage
Dir nur soviel. Ich war zu Beginn der Diskussion, die ja eine ganze
Weile ging, auch eher auf Deiner Linie. Je intensiver ich mich mit dem
Thema befasst habe, umso mehr kam ich zu der Einschätzung, dass die
Richtlinie in gar nicht so exzessiver Art und Weise das zementiert, was
ständige Rechtsprechung und Rechtspraxis ist. Ohne die beschränkenden
Vorgaben der Richtlinie wird das EPA seine bisherige Linie fortsetzen.
Was ihr da erreicht habt, ist für die Softwareentwickler kein Sieg.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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