Re: [phm@xxxxxx: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]
> > Es wird ja keine "Software als solche" patentiert
>
> Es wird genau Software patentiert, wie mit anderen Patenten
> patentiert wird.
Sollte heissen: "Es wird genau so Software patentiert, wie mit anderen Patenten
etwa Chemie patentiert wird."
> Und die Software-Problemloesung ist genau so als
> solche der Gegenstand des Patentbegehrens, wie in anderen Faellen
> es eine Chemie-Problemloesung ist.
>
> Dein Beispiel des Funkverfahrens illustriert den Gebrauch des Wortes
> "als solche" sehr gut: das von dir beschriebene Funkverfahren ist
> patentfaehig, aber die steuernde Software als solche (etwa im Linux-Kernel)
> kann, wie Lutz D. richtig aufzeigte, laut Gesetzeswortlaut nicht Gegenstand
> des Patentbegehrens sein und daher weder unmittelbar noch mittelbar das
> Patent verletzen. Ebensowenig wie eine Dokumentation des Vorgangs
> in natuerlicher Sprache.
>
> Die Logik des Gesetzes ist denkbar klar und einfach, aber da viele Leute
> zu wenig von Software verstehen, hat sich die Hornssche Rechtsverdrehung
> inzwischen immerhin bis in die Verlautbarungen des BMJ und EU-Rates hinein
> durchgesetzt, obwohl sie etwa vom BGH bislang nicht akzeptiert wird, s.
>
> http://www.ffii.or/papiere/bgh-suche02/
>
> Hier wird das "Programm fuer Datenverarbeitungsanlagen" dem Kontext
> entsprechend
> als eine "Lehre" (= "Problemloesung") verstanden.
Mehr zu diesen Fragen der Auslegung von Art 52 EPUe s.
http://swpat.ffii.org/analyse/epue52/
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