Re: [phm@xxxxxx: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]
> > Softwarepatenten fehlen aber auch regelmäßig die Kriterien zur
> > nachträg- lichen Prüfung, ob eine vorliegende Software ein bestimmtes
> > Patent verletzt. Abstrakte Anspruchsmerkmale, eine
> > High-Level-Beschreibung der Funktionsweise, führen zu übermäßig
> > breiten Ansprüchen.
>
> Funktionale Merkmale in Patentanspruechen (nicht nur bei Patenten auf
> computer-implementierte Erfindungen) gehoeren zu den
> Standardwerkzeugen des Patentwesens.
NACK
Funktionsansprueche waren bis vor 25 Jahren in DE ganz verpoent und sind
zumindest in manchen Bereichen des Patentwesens (Chemie) noch immer
anruechig. Als das Patentwesen noch nicht so degeneriert war wie heute,
mussten konkret-materielle Mittel zur Loesung des Problems im Anspruch
stehen.
Der Damm wurde uebrigens mit dem ABS-Urteil gebrochen, s.
http://swpat.ffii.org/papiere/bgh-abs80/
Dort feiert der bewertende Patentanwalt einen "nebenbei" durch das Urteil
ermoeglichten Durchbruch hin zu Funktionsanspruechen.
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