Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am 8 Oct 2004, um 1:37 hat Thomas Hühn geschrieben:
>
> Man kann wohl auch mit rein rechtlicher Argumentation zu dem Schluß
> kommen, daß dieser Teil des Urteils nicht so toll ist. Der Anwalt hat es
> aber erst im Plädoyer, also in etwa drei von neunzig Minuten, ganz am
> Schluß, versucht.
Offenbar fehlt es hier ein bisschen am Verstaendnis dafuer, wie der
Ablauf des Strafverfahrens im Gesetz geregelt ist. Ein
Zwischenplaedoyer gibt es an sich nicht, der Versuch wird vom Gericht
regelmaessig unterbunden. Wer aufmerksam zugehoert hat, wird sich
erinneren, dass ich es trotzdem einmal versucht habe, was die Richterin
mit der Bemerkung abgeblockt hat, dass ich mir die Rechtsausfuehrungen
fuer das Plaedoyer aufsparen soll.
Man sollte hier auch erwaehnen, dass es mehrere, z.T. sehr
ausfuehrliche schriftliche Stellungnahmen im Vor- und Zwischenverfahren
zu den Sach- und Rechtsfragen gegeben hat.
Das wurde konsequent ignoriert.
Gruesse
Thomas Stadler
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
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